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Es gibt bei Schwangerschaft und Geburt ein Grundprinzip der Arbeitsteilung:
Als Hebamme darf ich Schwangere untersuchen, beraten und entbinden und “nachsorgen”.
Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt untersucht, berät und entbindet zusammen mit einer Hebamme kranke schwangere Frauen.
Ich möchte gerne die Vorsorge in Zusammenarbeit mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt machen. Auf diese Weise kann in einem Notfall sehr schnell auch
zusammen reagiert werden.
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